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Am 11. Mai und am 2. Juni 1878 wurden von Hödel und Nobiling zwei Attentate auf den deutschen Kaiser Wilhelm I verübt. Diese Attentate lastete man als Folge ihrer Agitation den Sozialisten an. Die besonders in Arbeiterkreisen immer weiter gärende revolutionäre Stimmung und deren radikale sozialistische und politische Anschauungen nahm Bismarck zum Anlass, durch das Gesetz seine politischen Gegner zu unterdrücken.
Mit dem Ausnahmegesetz erging ein Versammlungs-, Organisations- und Veröffentlichungsverbot gegen Sozialisten, Kommunisten und insbesondere die Sozialdemokraten. Auch Arbeiterbünde und Gewerkschaften waren vom Sozialistengesetz betroffen.
Zunächst nur bis zum 31. März 1881 gültig, verbot das Reichsgesetz bei Strafe
Das eigentliche Ziel des Sozialistengesetzes, die Beseitigung der SPD und die Reduzierung der Stimmen für die SPD bei den Reichstagswahlen, wurde nicht erreicht, im Gegenteil: Erhielt die SPD 1881 noch 311.961 Stimmen, waren es 1884 schon 549.990, 1887 dann 763.128 Stimmen.
Das Hauptorgan der deutschen und der ihr verbündeten internationalen Sozialdemokratie, der Sozialdemokrat erschien weiter und wurde seit Verabschiedung des Gesetzes in Zürich herausgegeben.
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