Sozialistengesetz

Das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (Sozialistengesetz) wurde am 19. Oktober 1878 mit der Stimmenmehrheit der konservativen und nationalliberalen Kräfte im Reichstag verabschiedet. Zwei Tage später, am 21. Oktober trat es in Kraft. Treibende Kraft hinter dem Gesetzentwurf war Otto von Bismarck. Immer wieder verlängert, wurde es erst am 25. Januar 1890 im Reichstag abgelehnt.

Am 11. Mai und am 2. Juni 1878 wurden von Hödel und Nobiling zwei Attentate auf den deutschen Kaiser Wilhelm I verübt. Diese Attentate lastete man als Folge ihrer Agitation den Sozialisten an. Die besonders in Arbeiterkreisen immer weiter gärende revolutionäre Stimmung und deren radikale sozialistische und politische Anschauungen nahm Bismarck zum Anlass, durch das Gesetz seine politischen Gegner zu unterdrücken.

Mit dem Ausnahmegesetz erging ein Versammlungs-, Organisations- und Veröffentlichungsverbot gegen Sozialisten, Kommunisten und insbesondere die Sozialdemokraten. Auch Arbeiterbünde und Gewerkschaften waren vom Sozialistengesetz betroffen.

Zunächst nur bis zum 31. März 1881 gültig, verbot das Reichsgesetz bei Strafe

"..Vereine, Versammlungen, Druckschriften dieser Art sowie die Einsammlung von Beiträgen zu diesen Zwecken; Personen, welche sich die sozialdemokratische Agitation zum Geschäft machen, können aus bestimmten Landesteilen oder Orten ausgewiesen, Wirten, Buchhändlern etc. kann aus dem gleichen Grunde der Betrieb ihres Gewerbes untersagt werden. Auch kann über Bezirke und Orte, in welchem durch sozialdemokratische Bestrebungen die öffentliche Sicherheit bedroht erscheint, der sogen. kleine Belagerungszustand mit Beschränkung des Versammlungsrechts und Ausweisung ansässiger Personen verhängt werden."

Da Bismarck zuvor im Kulturkampf unterlegen war versuchte er außerdem den Sozialisten durch eine Sozialgesetzgebung die Grundlage zu entziehen.

Das eigentliche Ziel des Sozialistengesetzes, die Beseitigung der SPD und die Reduzierung der Stimmen für die SPD bei den Reichstagswahlen, wurde nicht erreicht, im Gegenteil: Erhielt die SPD 1881 noch 311.961 Stimmen, waren es 1884 schon 549.990, 1887 dann 763.128 Stimmen.

Das Hauptorgan der deutschen und der ihr verbündeten internationalen Sozialdemokratie, der Sozialdemokrat erschien weiter und wurde seit Verabschiedung des Gesetzes in Zürich herausgegeben.

Weblinks