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Mit der Einführung der Sozialgesetzbücher (SGB) I - XI sind die Kernmaterien des Sozialrechts in einer zusammenhängenden Kodifikation gefasst worden. Regelungsmaterie des Sozialrechts im engeren Sinne außerhalb dieses Gesetzbuchs sind das Bundessozialhilfegesetz und das Sozialgerichtsgesetz (SGG) für die Verfahren vor den Sozialgerichten.
Das Sozialrecht im weiteren Sinne umfasst zudem das Recht der Aussiedler, der Flüchtlinge, der Heimkehrer, der Kriegsgefangenenentschädigung und den Lastenausgleich.
Derzeit sind folgende Sozialversicherungen gesetzlich vorgesehen:
gesetzliche Normierung
Sozialversicherungen