Sozialversicherung

Situation in Deutschland

Die Sozialversicherungen in Deutschland werden in folgende Versicherungszweige eingeteilt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen grundsätzlich jeweils die Hälfte der Beiträge (paritätische Finanzierung). In der Unfallversicherung ist allein der Arbeitgeber beitragspflichtig, weshalb auch keine Abzüge auf der Gehalts-/Lohn-Abrechnung ersichtlich sind (Stand 2003).

Die Anfänge der Sozialversicherung gehen auf die Bismarck'sche Zeit zurück. Nach und nach kamen die weiteren Versicherungen hinzu, zuletzt die Pflegeversicherung 1995. Siehe auch Geschichte der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung dient, wie der Name sagt, zur Sicherung des sozialen Standes und greift ein, wenn einer der oben erwähnten Versicherungsgründe eintritt. Die Auszahlung der verschiedenen Versicherungen verteilt sich auf verschiedene Behörden und Institutionen, z.B. das Arbeitsamt oder die Krankenkasse.

Die Sozialversicherung ist Teil der Lohnnebenkosten, um die bei Tarifrunden vor allem von der Arbeitgeberseite immer wieder gestritten wird. Da sie nur von Arbeitnehmern (+ Anteil des Arbeitgebers) und zum Teil von Rentnern getragen wird, bedeutet dies, je mehr Arbeitslose und/oder Rentner ein Staat hat, desto eher kippt die Sozialversicherung um.

Seit dem Jahr 2002 wird ernsthaft erwogen, die Sozialversicherung auf eine Basis umzustellen und z.B. eine Bürgerversicherung einzuführen, der jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland unterworfen ist.

Situation in der Schweiz

Siehe bitte Sozialversicherungen (Schweiz)

Weitere Stichworte: Künstlersozialversicherung, Agrarsozialrecht, Sozialstaat, Sozialabbau



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