Staat

Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Staat als politischem Gebilde. Weitere Bedeutungen siehe Staat (Begriffsklärung).

Ein Staat (aus lat. status Stehen, Verfassung) ist ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:

Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale. Auch ein Teil eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder, sind in diesem Sinne Staaten, auch wenn ihnen die Völkerrechtssubjektivität fehlt.

Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten bestehen rechtlich auch dann fort, wenn sie unter einem Besatzungsregime stehen.

Völkerrechtliche Anerkennung

International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben. Als voll anerkannt gilt ein Staat heutzutage, wenn er in die UNO aufgenommen wurde oder von der UNO anerkannt wurde.

Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.

Siehe auch: Liste unabhängiger Staaten, Staatliche Souveränität, Territoriale Integrität, Politik, Recht





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