Die Behörde, die Straftaten verfolgt. Ihr obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens, die Erhebung der Anklage beim Strafgericht, die Vertretung der Anklage und nach einem Urteil die Strafvollstreckung.
An jedem Gerichtsstandort soll eine Staatsanwaltschaft bestehen. Hierarchie:
Die Staatsanwaltschaft ist im Gegensatz zu Richtern nicht unabhängig, sondern hierachisch gegliedert und der Regierung unterstellt. Die Dienstaufsicht und Leitung steht dem Bundes- bzw. den Landesjustizministerien zu.
siehe auch: Gewaltenteilung