Staatskirchenrecht

Der Begriff Staatskirchenrecht bezeichnet im Unterschied zum Kirchenrecht das Teilgebiet des öffentlichen Rechts, das sich mit dem Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften beschäftigt.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt prinzipiell das Prinzip der staatlichen Neutralität gegenüber den Religionsgemeinschaften. Trotzdem existieren gesetzliche oder vertragliche Regelungen, in denen der Staat Fragen wie Religionsunterricht, Kirchensteuer, Militärseelsorge, Theologische Fakultäten, Körperschaftsstatus regelt. Immer wieder in der Diskussion, hat in letzter Zeit vor allem das Kopftuchurteil für neue Bewegung in diesem Rechtsgebiet gesorgt.





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