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Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten. Da in Deutschland die Bundesländer über eigenen Staatlichkeit verfügen, wird der Begriff auch für Verträge zwischen zwei oder mehreren Bundesländern angewandt. Oft werden wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Grenzangelegenheiten in solchen Staatsverträgen geregelt.
In Österreich gibt es auch verschiedenste Staatsverträge mit anderen Staaten und den eigenen Bundesländern. Ugs. wird aber mit Staatsvertrag der Österreichische Staatsvertrag bezeichnet.
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