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Der Stadtbezirk hat eine eigene Bezirksvertretung, oft "Bezirksbeirat" oder "Bezirksversammlung" genannt, der vom Gemeinderat nach jeder Kommunalwahl neu bestellt wird. In einigen Bundesländern wird das Gremium auch direkt vom Volk gewählt.
Der Stadtbezirk hat ferner einen "Bezirksvorsteher" - auch "Bezirksamtsleiter" - der hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein kann und gelegentlich auch die Bezeichnung "Bezirksbürgermeister" trägt. Als Verwaltungsstelle des Stadtbezirks dient ein eigens eingerichtetes "Bezirksamt".
Die Bezeichnungen "Bezirksbeirat", "Bezirksvorsteher", "Bezirksbürgermeister" oder "Bezirksamt" können aber von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Große Stadtbezirke werden zur weiteren Unterscheidung gelegentlich in Stadtteile und Stadtviertel unterteilt. Diese Unterteilung dient jedoch lediglich statistischen Zwecken.
In einzelnen Städten werden die Stadtbezirke auch Stadtteile genannt. Demzufolge können die weiteren Untergliederungen auch Stadtbezirke genannt werden (so ist das z.B. in Karlsruhe). Insofern sind die beiden Begriffe Stadtbezirk und Stadtteil austauschbar, was für Außenstehende sehr undurchsichtig ist. Es kommt also auf die jeweilige Regelung in der Hauptsatzung der Stadt an.