Dieser Artikel befasst sich mit der Steuer als Abgabe. Weiteres siehe: Steuer_(Begriffsklärung).
Steuern sind Abgaben, die der Staat oder ein anderer Träger von Hoheitsgewalt unabhängig von konkreten Gegenleistungen erhebt. Mit Steuern verschafft sich der Staat die Möglichkeit, auch die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Für das Einziehen der Steuern sind die Finanzämter (Besitz- und Verkehrssteuern) und die Hauptzollämter (Zölle und Verbrauchsteuern) zuständig.
Man unterscheidet direkte und indirekte Steuern.
Argumentation
Pro Steuern
Steuern haben mehrere Funktionen, die sich teils überlappen und teils auch widersprechen können:
- Fiskalzweck: Generierung von Staatseinnahmen.
- Lenkungszweck: Bevorteilung und Benachteilung bestimmten Verhaltens. Sehr gute Beispiele für Lenkungszwecke finden sich bei der Ökosteuer und der Einkommensteuer (z. B. Abschreibemöglichkeiten, progressiver Steuersatz).
- Verringerung von Marktversagen: Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktfehlern.
Contra Steuern
- Nettowohlfahrtsverlust: Steuern mindern die Gesamtrente, weil sie die Käufer und Verkäufer davon abhalten, in bestimmtem Umfang Handelsvorteile zu verwirklichen. Je größer die Preiselastizitäten, desto höher der Nettowohlfahrtsverlust.
- Ineffizienz: Steuern führen zu ineffizienter Allokation der Ressourcen.
- Kosten: Ein Steuersystem will organisiert sein. Das verursacht Kosten.
Steuer in Deutschland
Steuersystem
Die Steuerverteilung in Deutschland zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird primär in der Finanzverfassung (Art. 104a ff. Grundgesetz) geregelt.
Der äußere Rahmen des Steuerrechts ist durch die Abgabenordnung (AO) gegeben.
Arten von Steuern in der BRD
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! Steuerart
! Aufkommen 2001
! Aufkommen 2002
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| Gesamtaufkommen || 446,2 Mrd € || 441,7 Mrd €
|-----\n| Lohnsteuer + Einkommensteuer
| 141,4 Mrd € || 139,7 Mrd €
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| Mehrwertsteuer || 138,9 Mrd €
| 138,2 Mrd €
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| Mineralölsteuer || 40,7 Mrd €
| 42,2 Mrd €
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| Gewerbesteuer || 24,5 Mrd €
| 23,5 Mrd €
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| Kapitalertragssteuer || 20,9 Mrd €
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| Tabaksteuer || 12,1 Mrd € || 13,8 Mrd €
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| Solidaritätszuschlag || 11,1 Mrd €
| 10,4 Mrd €
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| Grundsteuer || 9,1 Mrd € || 9,2 Mrd €
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| Kfz-Steuer || 8,4 Mrd € || 7,6 Mrd €
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| Versicherungssteuer || 7,4 Mrd €
| 8,3 Mrd €
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| Grunderwerbssteuer || 4,9 Mrd €
| 4,8 Mrd €
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| Zinsabschlagssteuer || 9,0 Mrd €
| 8,5 Mrd €
|-----\n| Sonstige; u.a.
Hundesteuer
Jagdsteuer
Erbschaftssteuer
Alkoholsteuer
Körperschaftssteuer
Vermögenssteuer
| 18,2 Mrd € ||
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Frühere Arten von Steuer
- Salzsteuer
- Zündholzsteuer
Aktuelle Diskussion
Es gibt Vermutungen, dass etwa die Hälfte der weltweiten Steuerliteratur sich auf das deutsche Steuersystem bezieht.
Besonders das deutsche Einkommensteuerrecht (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Einkommensteuer) gilt als problematisch: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz und höheren Steuersätzen.
Kernpunkt aller Vorschläge zu einer Einkommensteuerreform ist eine Vereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden, um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken.
Steuergeschichte
Steuern gibt es schon seit dem frühen Altertum. Wo gemeinschaftliche Bedürfnisse entstanden und befriedigt werden mußten, waren auch die entsprechenden finanziellen Mittel erforderlich.
Das Wort Steuer kommt aus dem althochdeutschen "stiura" und bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe.
Frühere Steuerarten
Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit wurden eine Kopfsteuer (Vorschoß) und eine Proportionalsteuer (Schwörschoß) unterschieden.
Dabei wurden
- Steuern im Reich (Bede),
- Städtische Steuern (Schoß) und
- Steuern der Landesherren (Akzise) unterschieden.
Siehe auch
Siehe auch: Liste politischer Konzepte, Cross-Border-Leasing, Steuerverfahrensrecht
Weblinks