Stiftung

Unter einer Stiftung versteht man
  1. die Zuwendung (Schenkung) von Vermögenswerten, meist für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke.
  2. die durch eine Stiftung unterhaltene Institution. Ein berühmtes Beispiel ist die Alfred-Nobel-Stiftung, die alljährlich von den Zinsen des Vermögens von Alfred Nobel den Nobelpreis verleiht.

Juristisch handelt es sich bei einer Stiftung um eine Vermögensmasse, der eine eigene Rechtspersönlichkeit durch staatlichen Akt verliehen wurde und die einen vom Stifter bestimmten Zweck verfolgen soll.

Eine Stiftung bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Willenserklärung des Stifters, die auch in einem Testament enthalten sein kann, sowie einer staatliche Genehmigung.

Im Unterschied zu einer Körperschaft, die durch ihre mitgliedschaftliche Struktur geprägt ist, und zu einer Anstalt, die Benutzer hat, haben Stiftungen lediglich Begünstigte, so genannte Destinatäre.



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