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Diese Stiftungen sind meist politischer oder kirchlicher Natur, d. h. man muss zum Beispiel bei einer politischen Stiftung nachweisen können, dass man sich für deren Politik interessiert, und diese auch öffentlich vertritt. Trifft dies nicht zu, so wird einem auch das Stipendium nicht zugesagt. Bei Studenten und Wissenschaftlern werden die Bedingungen für ein Stipendium meist erst in höheren Semestern erfüllt, da man oft erst ab diesem Zeitpunkt entsprechende Noten bzw. Leistungsnachweise vorweisen kann.
Es gibt besondere Auslandsstipendien, mit denen Nachwuchswissenschaftler ein Auslandsjahr finanzieren können.
Weblinks
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