Strahl

Ein Strahl (auch: Halbgerade) ist definiert durch einen Punkt und einen Richtungsvektor.

Jede Gerade g entspricht einer Menge von Punkten und ist an einem beliebigen Punkt P auf der Geraden in zwei Teilmengen und zerlegbar. Diese Teilmengen sind die durch P und g definierten Strahlen.

Im Gegensatz zu einer von einem ihrer Punkte P in beide Richtungen unendlichen Gerade hat ein Strahl einen Anfang und ist nur in eine Richtung unendlich lang.

Daraus ergeben sich mehrere Folgerungen: