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Jede Gerade g entspricht einer Menge von Punkten und ist an einem beliebigen Punkt P auf der Geraden in zwei Teilmengen und zerlegbar. Diese Teilmengen sind die durch P und g definierten Strahlen.
Im Gegensatz zu einer von einem ihrer Punkte P in beide Richtungen unendlichen Gerade hat ein Strahl einen Anfang und ist nur in eine Richtung unendlich lang.
Daraus ergeben sich mehrere Folgerungen: