Strahlenschutz

Unter dem \'Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Tier vor der Einwirkung ionisierender Strahlen' und radioaktiven Substanzen.

Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für Betreiber kerntechnischer Anlagen wie z.B. Kernkraftwerke und im Bereich der Medizin (siehe Radiologie).

Table of contents
1 Gesetzliche Grundlagen
2 Prinzipien
3 Literatur
4 Weblinks

Gesetzliche Grundlagen

EURATOM

Dieser europäische Vertrag regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen. Sie ist internationale Grundlage für alle nationalen gesetzlichen Regelungen (siehe auch: EURATOM).

Atomgesetz (Atg)

Das Atg bildet in Deutschland die nationale rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondere Kernbrennstoffe). Auf ihr bauen die Verordnungen auf.

Strahlenschutzgesetz (StSchG)

In Österreich gilt nach wie vor das Strahlenschutzgesetz von 1969. Ein Anpassungsgesetz an das EU-Recht ist in Begutachtung. Die wesentlichsten Punkte müssen aber nicht angepasst werden und bleiben daher unberührt.

Darauf aufbauend ist die Strahlenschutzverordnung von 1972, die dann auch angepasst werden müsste.

Röntgenverordnung

Die Röntgenverordnung reguliert die Nutzung von Röntgenstrahlen. Sie verordnet den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen mit Hilfe von Strahlenschutzmaßnahmen, insbesondere bei der Durchführung medizinisch radiologischer Diagnostik.

Strahlenschutzverordnung

Sie regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin, der Kernenergie und den Einsatz höherenergetischer Strahlung, insbesondere in der Strahlentherapie. Aktuelle Fassung: August 2001. In einer Strahlenschutzanweisung sind Mitarbeiter in Institutionen mit radioaktivem Umgang über die Inhalte und Auslegung der Strahlenschutzverordnung zu unterweisen.

Prinzipien

Grundsatz der Notwendigkeit und Rechtfertigung:

Es darf keine Strahlenanwendung ohne einen daraus resultierenden Nutzen geben.

Grundsatz der Optimierung:

Alle Strahlenexpositionen müssen so niedrig wie möglich gehalten werden.

Grundsatz der Überwachung individueller Dosisgrenzwerte:

Die Strahlendosis von Einzelpersonen darf die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.

Literatur

Weblinks