|
|
Sie brauchen eine eigene Genehmigung der Monopolverwaltung, die eine staatliche Gesellschaft ist. Die Genehmigungen werden vorwiegend nach sozialen Gesichtspunkten vergeben. Vor allem nach dem 2. Weltkrieg wurden Kriegsinvalide bei der Vergabe bevorzugt, um ihnen einen leichteren Einstieg zu erleichtern. Außerdem wird eine Bedarf für einen bestimmten Standort überprüft.
Nur Trafiken dürfen Tabakwaren zu einem regulären Preis verkaufen. Sind in einem Gebiet nicht genug Trafiken vorhanden, so bekommen auch normale Geschäfte die Genehmigung. Gastronomiebetriebe bekommen die Tabakwaren zum Verkaufen auch nur um den Trafikpreis, deshalb sind diese Waren in Lokalen um 10 - 20 % teurer als in Trafiken.
Da der Umsatz im Tabakbereich stetig zurückgeht, haben Trafiken meist noch zusätzlich Lotto- und Totoannahmestellen für die ebenfalls eine Genehmigung der Monopolverwaltung notwendig ist. Außerdem führen sie in geringem Maß auch Papier- und Schreibwaren.
Siehe auch: Zigarettenautomat