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1. eine Verwandtschaftsbeziehung: Tochter einer Person ist ein Kind dieser Person, das meist weiblich ist.
In Island hat die Bezeichnung "-dottir" (auf deutsch: Tochter) Eingang in die Nachnamen gefunden. Siehe auch: Sohn, Eltern und Geschwister.
2. in der Wirtschaft eine Tochtergesellschaft (Kzw.) s.a.: Filiale