Tracht (Kleidung)

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Der Begriff Tracht (von althochdt. traht(a), mittelniederdt. dracht: das, was getragen wird) wird im Allgemeinen für traditionelle und historische Kleidung gebraucht.

Die Berufstracht, die von die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe zum Ausdruck bringt, stammt aus dem handwerklichen und städtischen Umfeld, während die Volkstracht ihren Ursprung in ländlichen Gebieten hat und eine regionaltypische Bekleidungsform darstellt. Erste bäuerliche Trachten entstanden Ende des 15. Jahrhunderts. In Deutschland fand die Volkstracht bis ins 20. Jahrhundert eine weite Verbreitung und grenzte sich von der bürgerlichen Kleidung ab. Die traditionelle Volkstracht wird heute noch in einigen Regionen (meist zu Volksfesten und besonderen Anlässen) getragen. Die heutige Tracht hingegen geht auf die Jagd- und Wanderbekleidung zurück.

Der Landestrachtenverband Niedersachen definiert (in den Richtlinien zur Anerkennung einer Tracht) die Volkstracht wie folgt:

"Als Tracht wird die Kleidung der ländlichen Bevölkerung bezeichnet, deren Verbreitung regional, zeitlich und konfessionell begrenzt ist. Sie wechselt in den ihr vorgeschriebenen Grenzen nach Anlaß und Trauerstufe und spiegelt den sozialen Status wieder".
Die Tracht zeigte also nicht nur die regionale Herkunft des Trägers, sondern war auch ein Ausdruck seiner sozialen Stellung und seines Familienstandes. Auch wurde zu bestimmten Anlässen (Kirchgang, Abendmahl, Hochzeit, Trauerfall) eine entsprechende Tracht getragen.

Siehe auch: Bollenhut, Dirndl

Weblinks

Trachten in Deutschland



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