Trennung von Amt und Mandat

Mit dem Begriff Trennung von Amt und Mandat wird die Idee bezeichnet, dass dieselbe Person nicht gleichzeitig ein Mandat in der Legislative und ein Amt in der Exekutive wahrnehmen soll.

Beispielweise ist es bislang üblich, dass Mitglieder der Bundesregierung auch weiterhin ihr Bundestagsmandat wahrnehmen. Dies widerspricht jedoch dem Prinzip der Gewaltenteilung.

Innerhalb der Satzung der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist auch für Parteiämter die Trennung von Amt und Mandat festgeschrieben - ein Bundestagsabgeordneter darf dort bestimmte Parteiämter nicht wahrnehmen.



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