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Beispielweise ist es bislang üblich, dass Mitglieder der Bundesregierung auch weiterhin ihr Bundestagsmandat wahrnehmen. Dies widerspricht jedoch dem Prinzip der Gewaltenteilung.
Innerhalb der Satzung der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist auch für Parteiämter die Trennung von Amt und Mandat festgeschrieben - ein Bundestagsabgeordneter darf dort bestimmte Parteiämter nicht wahrnehmen.