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Zu den wichtigsten Aufgaben der Vollversammlung gehört die Annahme neuer Konventionen als Grundlage internationalen Rechts. Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten erfolgt anschließend durch Ratifizierung, durch die die Mitgliedsstaaten einzeln ein Vertragsverhältnis mit den Vereinten Nationen eingehen.
Die Vollversammlung darf sich mit praktisch jeder Frage von internationaler Bedeutung befassen, solange sie nicht gleichzeitig vom Sicherheitsrat behandelt wird. Anders als der Sicherheitsrat kann die Vollversammlung nach außen nur nichtbindende Empfehlungen abgeben, die nur dadurch Gewicht haben, dass sie ein Entschluss einer Mehrheit der Länder dieser Welt sind. Das heißt aber nicht, dass ihre Entscheidungen ohne Wirkung bleiben.
Um die Arbeit zu erleichtern, hat die Vollversammlung Komitees zu verschiedenen Themen eingerichtet, die wiederum Arbeitsgruppen einberufen können.