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Es gibt verschiedene Arten von Unfällen s.a. Verkehrsunfall
Die Definition des Unfallbegriffes findet sich in der privaten Unfallversicherung in den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB). Hiernach liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt für das Vorliegen eines Unfalles ähnliches.
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