Unternehmer

Table of contents
1 Allgemein
2 Historische Unternehmerbegriffe
3 Moderne Unternehmerbegriffe

Allgemein

Der Unternehmer (Entrepreneur) ist in der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffs der Inhaber (vgl. Eigentümer) einer Firma oder eines Betriebes, den er selbständig und verantwortlich führt.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch definiert in seinem § 14 den Unternehmer - in Abgrenzung zum Verbraucher (§ 13 BGB) - so:

''Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Von Bedeutung ist die rechtliche Eigenschaft als Unternehmer im Sinne dieser Definition insbesondere für die Bestimmungen des Verbraucherschutzes und den Verbrauchsgüterkauf.

Historische Unternehmerbegriffe

"Person, die durch Handel Arbitragegeschäfte realisiert"

"Person, die unter Inkaufnahme von Risiken organisiert Produktionsfaktoren zusammenbringt"

"Person, die neue Faktorkombinationen am Absatzmarkt durchsetzt" - siehe auch: Schöpferische Zerstörung

Moderne Unternehmerbegriffe

"Tätiger Eigentümer einer unabhängigen und von ihm geschaffenen Wirtschaftseinheit"

Entrepreneurship als "Zusammenfassung aller Planungsüberlegungen und Maßnahmen in Form eines kreativen Prozesses zur Errichtung eines Unternehmens" mit dem "Gründer als Promotor"

Entrepreneurship ist das "Erkennen, Schaffen und Nutzen von Markchancen durch Gründung"





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