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Die Gründe, die zur Unwirksamkeit führen können, sind zahlreich und können hier nur angedeutet werden:
Unwirksamkeit kann ferner vorübergehender oder dauerhafter Natur sein. Vorübergehende Unwirksamkeit (auch: schwebende Unwirksamkeit) liegt vor allem dann vor, wenn der Rechtsakt deshalb unwirksam ist, weil er eine bestimmte Voraussetzung nicht erfüllt, die aber noch herbeigeführt werden kann. Schwebend unwirksam ist daher etwa der Ratenkauf des Minderjährigen, weil die Eltern ihre Einwilligung nachträglich erteilen und dadurch das Geschäft wirksam werden lassen können.
Ein Rechtsakt kann schließlich vollständig oder auch nur teilweise unwirksam sein. Das ist insbesondere bei Verträgen der Fall, die einzelne, unwirksame Bestimmungen enthalten, etwa entgegen § 276 BGB einen Haftungsausschluss auch für vorsätzlich verursachte Schäden vorsehen. Ist ein Vertrag teilweise unwirksam, so ist in der Regel der Vertrag auch insgesamt unwirksam, es sei denn, die Vertragsparteien hätten den Vertrag auch ohne den unwirksamen Teil abgeschlossen (§ 139 BGB). Eine vergleichbare Regelung findet sich in § 44 Absatz 4 VwVfG für die Teilnichtigkeit von Verwaltungsakten.
Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit darf schließlich nicht mit Rechtswidrigkeit verwechselt werden. Die Rechtswidrigkeit des Rechtsaktes ist - je nach Art des Rechtsaktes - weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung der Unwirksamkeit. So ist etwa das Geschäft, das der Stellvertreter für den Vertretenen ohne Vertretungsmacht abschließt zwar mangels Vertretungsmacht unwirksam, aber nicht im engeren Sinne "rechtswidrig". Umgekehrt ist ein Verwaltungsakt, der rechtswidrig ist, nicht automatisch (sondern nur in den besonderen Fällen des § 44 VwVfG) auch unwirksam. Rechtsnormen dagegen, die rechtswidrig sind, sind in grundsätzlich auch unwirksam. Lediglich bestimmte Satzungen (etwa kommunale Bauleitpläne) können aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen ausnahmsweise wirksam sein, obwohl sie rechtswidrig sind.
siehe auch: Rechtswidrigkeit | Stichwortverzeichnis Recht | Systematische Struktur Deutsches Recht | Liste der Listen in Wikipedia