Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit

Die Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johannes Gutenberg sind für die Geschichtswissenschaft, insbesondere für die historischen Hilfswissenschaften von außerordentlich wichtiger Bedeutung. Anhand dieser Quellen kann man etwas über die politischen Aktivitäten, aber z.T. auch etwas über private Angelegenheiten erfahren. Da viele im Laufe der Jahrhunderte verloren gegangen sind, sind diejenigen, die der Forschung zugänglich sind, umso bedeutungsvoller.

Zunächst einmal versteht die Geschichtswissenschaft unter einer Urkunde aus diesem Zeitraum, also ungefähr aus der Zeit vom 3/4. Jahrhundert bis ins 15. Jahrhundert, eine rechtskräftige Aufzeichnung, die einen Vorgang bekundet. Sie ist ein für sich alleine bestehendes Schriftstück, in dem Rechtsangelegenheiten in ganz bestimmten, nach Person, Zeit, Ort und Inhalt wechselnden Formen verbrieft worden sind.

Im Zusammenhang mit jeder Urkunde werden folgende Personen(kreise) erwähnt:

Die organisierende Beurkundungsstelle nennt man Kanzlei; die Ähnlichkeit der Merkmale aller in einem bestimmten Zeitraum aus derselben Kanzlei hervorgegangenen Urkunden nennt man Kanzleimäßigkeit.

Der Text einer solcher Urkunde heißt Diktat (von lat. dictare = konzipieren), der Verfasser wird daher Diktator genannt. Der Diktator muss nicht mit dem Schreiber identisch sein.

Die Ausfertigung einer Urkunde, die auf Anordnung oder mit Genehmigung des Ausstellers dem Empfänger ausgehändigt wurde, nennt man das Original ( = autograph). Alle anderen handschriftlichen Texte von Urkunden, welche im Sinne dieser Definition nicht als Originale angesehen werden können, werden lediglich als Abschriften bezeichnet und in ihrem Wert eingestuft. (Ob beglaubigte Abschriften als Original gelten können, ist umstritten. Gewöhnlich bezeichnet man sie als sekundäre Stücke.)

Eine Urkunde des Mittelalters und der Frühen Neuzeit kann als Original, als Konzept (dann eventuell mit für die Forschung wichtigen Korrekturen, Streichungen etc. versehen), als Kopie bzw. Abschrift oder als Registereintragung (z.B. in Kopialbüchern, Carularien, Traditionsbüchern) oder im größten Glücksfall in allen diesen Formen überliefert sein.

Man unterscheidet grob folgende Urkunden aus der Zeit des Mittelalters und der Frühen Neuzeit (wobei die Grenzen fließend sind):

1. öffentliche Urkunden, die von einer souveränen Autorität ausgestellt wurden

2. Privaturkunden, d. h. Urkunden von nicht-souveränen Gewalten Nach dem Inhalt der Urkunden können folgende Varianten unterschieden werden:

Urkundenformeln

Zur Sicherung der Glaubwürdigkeit waren Urkunden - vor allem im
Mittelalter - an feste Formen (Urkundenformeln) gebunden.

Eine Idealurkunde hatte folgenden Aufbau:

I. (Eingangs-)Protokoll:

  1. Invocatio (z.B.:"In nomine sanctae et individuae trinitatis...")
  2. Intitulatio (meist mit Devotionsformel; Nennung des Ausstellers)
  3. Inscriptio, oft mit Salutatio (Nennung des Empfängers, oft mit Grußformel)

II. Text oder auch Kontext (= Kern der Urkunde; bringt also den eigentlichen Inhalt)
  1. Arenga (rhetorisch gehaltene Begründung des folgenden Haupttextes)
  2. Promulgatio (Willenserklärung an den Empfänger; etwa: "notum sit...")
  3. Narratio (Erzählung des Tatbestandes, der Rechtsgrundlage für die beurkundeten Vorgänge)
  4. Dispositio (eigentlicher Rechtsakt)
  5. Sanctio oder Poenformel (Bekräftigung der Dispositio im positiven oder negativen Sinn)
  6. Corroboratio (Siegelbefehl, Zeugenreihe)

III. Schlussprotokoll, auch Eschatokoll genannt
  1. Subscriptio (Unterschriften, Momogramm, Regkognitionszeichen des Kanzlers, Scriptumformel, Bene valete, so genannte Rota mit Devise des betreffenden Papstes, Bulle an Hanf- oder Seidenschnur)
  2. Datierung
  3. Apprecatio (Segenswunsch)

Siehe auch: Diplomatik; MGH




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