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Die Bezeichnung geht zurück auf den Lübecker Buchdrucker Johan Balhorn (1528-1603), der 1586 eine Ausgabe des Lübecker Stadtrechts verlegte, die teils sinnentstellende Fehler enthielt. Man geht inzwischen davon aus, dass die unfreiwillige Komik nicht von Balhorn sondern von zwei Juristen des Stadtrates hineinredigiert wurde.