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Die einzelnen Ortsgemeinden haben ihrerseits eigene Vertretungen und Ortsbürgermeister. Bei sehr kleinen Ortsgemeinden, die nur aus wenigen Einwohnern bestehen, tritt anstelle der Gemeindevertretung die Gemeindeversammlung. Es gibt einige Ortsgemeinden, die weniger als 10 Einwohner haben.
In anderen Bundesländern gibt es den Verbandsgemeinden ähnliche Einrichtungen mit anderen Bezeichnungen und z.T. auch anderer Aufgabenstellung.
Siehe auch: