Verfassung von Berlin

Die "Verfassung" eines Staates ist das grundlagende Gesetz seiner Rechtsordnung und seines politischen Systems. Für die Bundesrepublik Deutschland ist es das Grundgesetz, für das Bundesland Berlin ist es die "Verfassung von Berlin" (VvB) vom 1. September 1950, in der Neufassung am 8. Juni 1995 vom Abgeordnetenhaus beschlossen und von den Berlinern in der Volksabstimmung am 22. Oktober 1995 mehrheitlich bestätigt.

I. Die Grundlagen
II. Die Grundrechte
III. Die Volksvertretung (das Abgeordnetenhaus von Berlin)
IV. Die Regierung (der Senat von Berlin)
V. Die Gesetzgebung
VI. Die Verwaltung
VII. Die Rechtspflege
VIII.Das Finanzwesen
IX. Übergangs- und Schlussbestimmungen

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