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Mehrere Formen von Vergiftung werden unterschieden:
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2 Chronische Vergiftung 3 Rechtswissenschaften |
Akute Vergiftung
Die akute Vergiftung ist in ihrem Entstehungsprozess in der Regel durch versehentliche ("akzidentielle") oder beabsichtigte (Suizidversuch) Einnahme geprägt.
Bei der Behandlung ist in erster Linie auf den Selbstschutz zu achten; die Lebensfunktionen des Patienten müssen aufrecht erhalten werden. Allgemein müssen spezifische Maßnahmen ergriffen werden wie das Erbrechenlassen durch Brechmittel (z.B. Ipecacuanha), oder das Einbringen von Gegengiften ("Antidot").
Chronische Vergiftung
Wird der Körper einer langdauernden Einwirkung ("Exposition") eines Giftes wie Chemikalien oder ständige Überdosierung von Medikamenten ausgesetzt, entsteht eine "chronische" Vergiftung.
Aus rechtlicher Sicht bieten sich zweierlei Aspekte: Zur Sicherung des Nachweises und aus pathologischen Gesichtspunkten sind Asservate - Giftproben, Urin oder Gewebeproben - zu nehmen.
Bei gewissen Vergiftungen, z.B. E 605, erscheinen bereits äußerliche Hinweise (z.B. blaue Farbe am Mund der Leiche) als ausreichend das Gift zu identifizieren.
Durchaus an Vergiftung ist zu denken, wenn Todesfälle bei jungen, bisher gesunden Menschen, bei Kindern ohne bekannte Vorerkrankungen, bei gleichzeitiger Erkrankung mehrerer Personen, bei Drogenabhängigen und bei Personen mit erleichtertem Zugang zu Giften auftreten. 1995 wurden 2.944 Todesfälle durch Intoxikationen gezählt. Häufigster Stoff bei Intoxikationen sind das Kohlenstoffmonoxid (CO), die Opioide (Heroin, Morphin etc.) gefolgt von den Schlaf- und Beruhigungsmitteln (Hypnotika). Danach folgenden die Alkoholvergiftungen (Ethanol, Methanol und Ethylenglykol).
Rechtswissenschaften
Im Strafgesetzbuch war die Vergiftung bis 1998 als eigenständiger Tatbestand eines Verbrechens in § 229 StGB aF geregelt. Nach der 6. Strafrechtsreform wurde er in den § 224 (gefährliche Körperverletzung) überführt. Dadurch wurde der Tatbestand zu einem Vergehen herabgestuft, dessen Qualifikationen sich nunmehr nach den Regeln der Körperverletzung richten. Dabei umfasst die rechtliche Regelung auch das äußerliche Vergiften durch Kontaktgifte.
Im Zusammenhang mit der Rechtssprechung ist die Vergiftung auch eine Hinrichtungsart bei der Vollstreckung von Todesstrafen. Durchgeführt wird sie durch Verabreichung von Nervengiften durch Applikation mittels Kanüle (Todesspritze) oder durch Vergasung (Gaskammer).