Vermessungsamt

Das Vermessungs- bzw. Katasteramt hat die beördliche Aufgabe, den Grundstückskataster (das Liegenschaftskataster¹) einzumessen und zu bearbeiten.
  1. Aufbau und Fortführung des Katasters und der Katasterbücher
  2. Fortführungsvermessungen und Grenzfeststellungen der Grundstücke (Flurstücke)
  3. technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren (z.B. Umlegung)

 Dazu zählt im Detail:
Die Auswertung der Vermessungen
  • Die Fortführung des Katasters (Evidenthaltung, Aktualisierung und der schriftlichen Operate (Katasterbuch etc.)
  • Die Kartierung aller Liegenschaften (Gebäude und Grundstücke) in Form des Katasterplans (auch: Flurkarte, in Österreich früher: Katastermappe)
  • Das Operat (Kataster und Katasterpläne) der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

  • Das Vermessungsamt erstellt das Katasterkartenwerk meist im Maßstab 1:500 bis 1:2000 (im Hochgebirge auch 1:5000). Wo eventuell noch ältere, grafisch bzw. mit Messtisch erstellte Katasterpläne in Gültigkeit sind (teilweise 1:1440 oder 1:2880), werden sie in die neueren Maßstäbe übergeführt und neu vermessen. Als Bezugssystem dient das jeweikige Landesvermessungsnetz.

    Mit Einzug der Rechnertechnik in das Katasterwesen wird auf die Automatisierte Liegenschaftskarte ALK umgestellt, was in Österreich und der Schweiz als "digitaler Kataster" schon großteils erfolgt ist.

    Über die Katasterführung hinaus haben viele Vermessungsämter auch Aufgaben in der technischen Vermessung zu erfüllen - insbesondere die Vermessungsbehörden von Städten - und das Festpunktnetz (Fix- und Einschaltpunkte des Vermessungsnetzes) intakt zu halten.


    ¹) Das Kataster sagt man im Norden des deutschen Sprachraumes

    Siehe auch: Grenzkataster, Kataster, Landesvermessung, Triangulation



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