Versicherung

Der Begriff Versicherung wird allgemein mehrdeutig verwendet. Man versteht darunter:

  1. Eine Gesellschaft, die Versicherungsverträge anbietet.
  2. Den Versicherungsvertrag selbst.
  3. Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme.

Table of contents
1 Grundprinzip der Versicherung
2 Der Versicherungsvertrag
3 Wichtige Arten von Versicherung
4 Weblinks

Grundprinzip der Versicherung

Das Prinzip einer Versicherung besteht darin, dass eine größere Anzahl von Versicherungsteilnehmern einen Beitrag (die Versicherungsprämie) entrichtet, um ein finanziell bedeutsames Ereignis, normalerweise ein Schadensereignis, abzusichern, das jeden treffen kann aber nur selten eintrifft. Tritt das Schadensereignis nicht ein, geht der Beitrag für den Einzelnen verloren.

Eine Rentenversicherung ist eine Versicherung für das Ereignis einer besonderen Langlebigkeit. In diesem Fall besteht das Schadensereignis darin, deutlich länger zu leben als die aus dem beim Renteneintritt vorhandenen Kapital gebildete Zeitrente in der vorgesehenen Höhe andauert. Auch in diesem Fall handelt es sich um die Absicherung eines seltenen Ereignisses. Die Rentenzahlungen für die besonders langlebigen kann aus den Beiträgen derer finanziert werden, die nicht besonders lange leben.

Bei der gemischten Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall wird eine Versicherung mit einem Sparvorgang zusammengefasst. Die vereinbarte Summe wird zum Ende der vereinbarten Laufzeit ausbezahlt, was als reiner Sparvorgang aufgefasst werden kann. Sie wird aber auch ausbezahlt, wenn der Versicherte vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit stirbt. Ein im Verlauf des Vertrages kleiner werdender Teil der vereinbarten Versicherungssumme steht also bei dieser Vertragsform unter Risiko.

Siehe auch das Gesetz der großen Zahl

Keine Versicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung begann als echte Invaliditätsversicherung, wobei die Invalidität ab einem bestimmten Alter als gegeben angenommen wurde und nicht mehr nachgewiesen werden musste. Als die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sich soweit verbesserte, dass sich die Rentenversicherung zu einer mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Altersrente wandelte, ging der Charakter einer Versicherung verloren. Aspekte der Lebensversicherungsmathematik finden nur noch in geringem Maße Eingang in die Betrachtungen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Aktie oder eine sonstige Kapitalanlage ist keine Versicherung. Kapitalanlagen können aber mit einer Versicherung kombiniert werden. Eine Lotterie ist einer Versicherung sehr ähnlich.

Untypische Versicherungen

Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontinenversicherung, bei der eine Gesamtheit von Anlegern einen Betrag aufbringt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Überlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird. Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko. Für die Leistung wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite für die Überlebenden genutzt.

Bei der Versicherung a Terme fixe wird die Zahlung eines festen Betrages nach einer festen Laufzeit vereinbart. Beiträge werden nur bezahlt, solange der Versicherungsnehmer lebt. Im Gegensatz zu den typischen Versicherungen, bei denen die Beitragszahlung und die Leistung unter Risiko stehen, steht bei dieser Versicherungsform nur die Beitragszahlung unter Risiko. Eine typische Anwendung dieser Vertragform ist die Ausbildungsversicherung.

Der Versicherungsvertrag

Rechtsquellen

Der Versicherungsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag. Aufgrund der hervorgehobenen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Versicherungen und den zahlreichen Spezialitäten des Versicherungsrechts wurde 1908 das Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) in Kraft gesetzt. Als Spezialnorm des Versicherungsrechts hat es Vorrang vor den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), von dem nur die allgemeinen Bestimmungen und der spezifische Sprachgebrauch in der Auslegung für das VVG maßgeblich sind.

Neben dem BGB haben das Gesetz betreffende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) Einfluss auf den Versicherungsvertrag.

Das VVG findet keine Anwendung auf die Zweige der Sozialversicherung, die Seeversicherung und die Rückversicherung.

Am Versicherungsvertrag Beteiligte

Die Vertragsparteien eines Versicherungsvertrags sind die Versicherungsgesellschaft auf der einen und der Versicherungsnehmer auf der anderen Seite. Als Versicherungsnehmer kommen natürliche wie juristische Personen in Frage. Auf beiden Vertragsseiten können auch mehrere Parteien beteiligt sein. So ist es beispielsweise möglich, dass es zwei Versicherungsnehmer gibt (z.B. Ehepaar), genauso wie mehrere Versicherer (Konsortium) an einem Versicherungsvertrag beteiligt sind.

Bei Personenversicherungen gibt es darüber hinaus noch eine oder mehrere versicherte Personen, auf die das versicherte Risiko abgestellt ist. Die bezugsberechtigten Personen in der Lebensversicherung gehören im engeren Sinn nicht zu den Beteiligten.

Indirekt gilt auch der Versicherungsvermittler als Beteiligter, da er als Handelsvertreter oder Makler den Versicherungsvertrag zwischen den Vertragsparteien vermittelt.

Rechtspflichten und Obliegenheiten der Beteiligten

Der Versicherungsnehmer hat die vom Versicherer einklagbare Pflicht, die Versicherungsprämie zu zahlen. Obliegenheiten sind zwar nicht einklagbar, werden sie jedoch vom Versicherungsnehmer schuldhaft verletzt, kann es sein, dass der Versicherer keine Versicherungsleistung erbringen muss. Die Obliegenheiten unterscheiden sich je nach Art der Versicherung erheblich. Sie können darin bestehen, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalls zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden ergreifen muss, können aber auch nur darin bestehen, den Versicherer innerhalb einer bestimmten Frist über den eingetretenen Versicherungsfall zu informieren.

Die vertragliche Hauptleistung des Versicherers ist die so genannte Gefahrtragung, dass heisst im Schadensfall die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Versicherer hat keine Obliegenheiten zu erfüllen, sondern je nach Art der Versicherung Nebenleistungen zu erbringen. So muss beispielsweise in der Haftpflichtversicherung der Versicherer die Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen übernehmen.

Wichtige Arten von Versicherung

Weblinks