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Sie kümmern sich um Kunden und pflegen die Beziehung zu diesem bestehenden Kundenstamm und zu den möglichen neuen Kunden einer Versicherungsgesellschaft.
Grundlage ist der Vertretervertrag mit der Versicherungsgesellschaft. (Ausschließlichkeitsvertretung)
Neben dem Ausschließlichkeits-Vertreter gibt es auch den Mehrfach-Agenten und den Versicherungsmakler. Diese sind für mehrere Versicherungsgesellschaften tätig und haben ein anderes Haftungsverhältnis zu diesen als der Versicherungsvertreter.