Vertrag von Rapallo

Der Vertrag von Rapallo wurde am 16. April 1922 während der in Genua stattfindenden Weltwirtschaftskonferenz zwischen Deutschland und der Sowjetunion in Rapallo geschlossen. Unterzeichnet wurde der Vertrag von dem deutschen Außenminister Walther Rathenau und seinem russischen Amtskollegen G.V. Chicherin.

Der Vertrag hatte zum Ziel, dass die beiden Mächte wieder diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen eingingen, des weiteren verzichteten beide auf Erstattung der Kriegskosten. Auch auf territoriale Ansprüche, die sich zusammen mit den finanziellen aus dem Vertrag von Brest-Litowsk und dem ersten Weltkrieg ergaben, wurde verzichtet. Die Erwartungen an das Abkommen erfüllten sich aber nicht.



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