|
|
| Table of contents |
|
2 Kriegsschuldartikel (Artikel 231) 3 Militärische Bestimmungen 4 Völkerbund 5 Folgen des Vertrages |
Deutschland musste zahlreiche Gebiete abtreten, darunter große Gebiete im Osten (die dann an den neuen Staat Polen übergingen) sowie seinen gesamten Kolonialbesitz dem Völkerbund unterstellen. Im Westen musste Elsaß-Lothringen an Frankreich und das Gebiet Eupen-Malmedy an Belgien abgetreten werden. Die Vereinigung Deutschlands mit Österreich wurde untersagt.
1. Sofort abgetretene Gebiete:
Außerdem sah der Vertrag die Gründung des Völkerbunds vor, eines der erklärten Ziele des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson.
Der Vertrag von Versailles kann zusammen mit der wirtschaftlichen Notlage, bedingt durch die hohen Reparationszahlungen und die Weltwirtschaftskrise als einer der Hauptgründe für die politische Radikalisierung der Weimarer Republik und schließlich den Übergang in die nationalsozialistische Diktatur (Drittes Reich) angesehen werden. Nationalistische und rechte Gruppen warfen der Weimarer Regierung vor, durch die Annahme der Vertragsbedingungen die Interessen Deutschlands verraten zu haben und forderten eine Revision des Vertrags.
Die durch den Versailler Vertrag begründeten schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen und die außenpolitische Isolation Deutschlands versuchte Walther Rathenau im Vertrag von Rapallo zu entschärfen. Darin wurde zumindest das Verhältnis zur Sowjetunion normalisiert und auf gegenseitige Ansprüche verzichtet.
Siehe auch: Bundesstaaten des Deutschen ReichsTerritoriale Bestimmungen
Deutsche Gebietsverluste durch den Versailler Vertrag
2. Nach Abstimmung abgetreten:
3. Nach Abstimmung bei Deutschland geblieben:
4. Dem Völkerbund unterstellt:
5. Entmilitarisierte Gebiete:
Kriegsschuldartikel (Artikel 231)
Militärische Bestimmungen
Völkerbund
Folgen des Vertrages