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Ein Vetter oder Cousin (auch Kusin) einer Person A ist eine männliche Person B, die ein Elternteil hat, welches ein Geschwister eines Elternteils der Person A ist, bzw. lautet eine andere Definition: Kusin zueinander ist man dann wenn man die gleichen Großeltern hat, aber nicht verschwistert ist.
Auch: Altertümliche Bezeichnung für einen männlichen Verwandten mit dem Verwandschaftsgrad Cousin oder entfernter. ( "Der Vetter aus Dingsda"= der entfernte Verwandte aus Dingsda).
Verwandtschaftsbeziehungen: