Vikar

Der Begriff Vikar leitet sich vom lateinischen vicarius ab und bedeutet Statthalter, Stellvertreter.

In der evangelischen Kirchen bezieht sich der Begriff dabei ausschließlich auf Theologinnen und Theologen in der praktischen Ausbildung nach dem 1. Theologischen Examen. Diese praktische Ausbildung wird mit dem 2. Theologischen Examen abgeschlossen und ist damit Voraussetzung zur Ordination in den Pfarrdienst. Das Vikariat entspricht damit als Ausbildungsphase dem Referendariat bei JuristInnen oder PädagogInnen bzw. dem "A.i.P." bei MedizinerInnen.

In der römisch-katholischen Kirche bezeichnet Vikar den Stellvertreter eines Pfarrers oder eines Bischofs. (dann: Generalvikar oder Bischofsvikar). Die Voraussetzung hierfür ist die Weihe zum Priester. Der Papst versteht sich, seit Papst Leo I, als "Vicarius Christi" (Stellvertreter Christi auf Erden).

Bereits im Mittelalter setzten Bischöfe so genannte Generalvikare ein, die mit der Verwaltung des entsprechenden bischöflichen Gebiets betraut wurden. Sie konnten als Bischofsvikar auch Aufgaben des Bischofs ausüben, sei es das Abhalten von Gottesdiensten, das Weihen von Kirchen oder das Einsetzen von Pfarrern in eben diese.



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