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Im allgemeinen berechtigt ein Visum, auch Sichtvermerk genannt, zum Aufenthalt von bis zu drei Monaten und wird vom Konsulat des jeweiligen Landes ausgestellt und im Reisepass vermerkt.
Im deutschen Aufenthaltsrecht ist das Visum, die Form der Aufenthaltsgenehmigung , die vor der Einreise erteilt wird.
Da im Englischen beide Formen visa heißen, ist inzwischen Visa als Singular auch im Deutschen verbreitet.
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