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2 Österreich 3 Schweiz |
Deutschland
In Deutschland heißt die Volksabstimmung Volksentscheid.
Österreich
In Österreich gibt es zwei Formen des Referendums: die Volksabstimmung und die Volksbefragung. Nicht zu verwechseln mit diesen Formen des Plebiszits ist ein weiteres Element der direkten Demokratie, das Volksbegehren, das eine qualifizierte Form einer Petition an den Nationalrat darstellt.
Eine Volksabstimmung (und auch eine Volksbefragung) unterscheidet sich in der Durchführung fast nicht von einer Wahl. Ebenso wie bei dieser können Auslandsösterreicher(innen) an einer Volksabstimmung teilnehmen.
Gegenstand der Volksabstimmung ist ein vom Parlament beschlossenes Gesetz oder die von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellte Frage nach der Absetzung des Bundespräsidenten. Der Ausgang der Volksabstimmung ist bindend.
Es gab bislang erst zwei Volksabstimmungen:
Externer Link: Volksabstimmungsgesetz 1972