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Zur Volksgesetzgebung ist ein Volksgesetzgebungsverfahren notwendig, das den Ablauf der Volksgesetzgebung regelt. Ein Volksgesetzgebungsverfahren besteht in Deutschland aus bis zu drei gestaffelten Schritten, beginnend mit der Volksinitiative, dann dem Volksbegehren und abschließend mit dem Volksentscheid.
Das Plebiszit(lat. Volksentscheid) kann auch als Form der Volksgesetzgebung betrachtet werden, jedoch kann sein demokratischer Wert bezweifelt werden, da es ohne das Initiativrecht des Volkes ausgestattet ist und nur auf Betreiben von dem Volk übergeordneten Instanzen (Parlament, Regierung, Präsident) initiiert werden kann und somit auch das agenda setting diesen vorbehalten ist.
Auf Bundesebene herrscht Repräsentative_Demokratie. Der Bundesrat hat Initiativen für mehr direkte Demokratie bisher regelmäßig abgelehnt, darunter zuletzt die Forderung nach einem Referendum über die Europäische Verfassung, obwohl diese Forderung nach Meinungsumfragen von einer überwaltigenden Mehrheit der Bundesbürger befürwortet wurde.
In der Schweiz hat die Volksgesetzgebung einen wesentlicher Einfluss auf die Politik:
Allgemeine Betrachtung
Was die Geschwindigkeit des Verfahrens betrifft, so hängt dies von der konkreten Gestaltung der Fristen und Hürden ab. Schnellschüsse sind ebensowenig erwünscht, wie ein langatmiges, jahrelanges Verfahren. Moderne Volksgesetzgebungsentwürfe berücksichtigen dies mit staffen Verfahren, die aber dennoch ausreichend Raum für die demokratische Meinungsbildung im Volk lassen.Deutschland
Österreich
In Österreich gibt es Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen.Schweiz
Siehe auch: Direkte Demokratie, Politisches System der Schweiz, VolksentscheidWeblinks