Volksgesetzgebung

Mittels der Volksgesetzgebung erlässt, ändert oder revidiert das Volk in einer direkten Demokratie Gesetze und Verfassung.

Table of contents
1 Allgemeine Betrachtung
2 Deutschland
3 Österreich
4 Schweiz
5 Weblinks

Allgemeine Betrachtung

Zur Volksgesetzgebung ist ein Volksgesetzgebungsverfahren notwendig, das den Ablauf der Volksgesetzgebung regelt. Ein Volksgesetzgebungsverfahren besteht in Deutschland aus bis zu drei gestaffelten Schritten, beginnend mit der Volksinitiative, dann dem Volksbegehren und abschließend mit dem Volksentscheid.

Was die Geschwindigkeit des Verfahrens betrifft, so hängt dies von der konkreten Gestaltung der Fristen und Hürden ab. Schnellschüsse sind ebensowenig erwünscht, wie ein langatmiges, jahrelanges Verfahren. Moderne Volksgesetzgebungsentwürfe berücksichtigen dies mit staffen Verfahren, die aber dennoch ausreichend Raum für die demokratische Meinungsbildung im Volk lassen.

Das Plebiszit(lat. Volksentscheid) kann auch als Form der Volksgesetzgebung betrachtet werden, jedoch kann sein demokratischer Wert bezweifelt werden, da es ohne das Initiativrecht des Volkes ausgestattet ist und nur auf Betreiben von dem Volk übergeordneten Instanzen (Parlament, Regierung, Präsident) initiiert werden kann und somit auch das agenda setting diesen vorbehalten ist.

Deutschland

Auf Bundesebene herrscht Repräsentative_Demokratie. Der Bundesrat hat Initiativen für mehr direkte Demokratie bisher regelmäßig abgelehnt, darunter zuletzt die Forderung nach einem Referendum über die Europäische Verfassung, obwohl diese Forderung nach Meinungsumfragen von einer überwaltigenden Mehrheit der Bundesbürger befürwortet wurde.

Österreich

In Österreich gibt es Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen.

Schweiz

In der Schweiz hat die Volksgesetzgebung einen wesentlicher Einfluss auf die Politik:

Siehe auch: Direkte Demokratie, Politisches System der Schweiz, Volksentscheid

Weblinks