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Damit wird man voll geschäftsfähig und man erhält das passive sowie das aktive Wahlrecht. Strafrechtlich wird man zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf den das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann. Außerdem darf die volljährige Person ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichts heiraten.
Am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt.