Vollprogramm

Ein Vollprogramm ist laut 2. Rundfunkstaatsvertrag "ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Informationen, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden" und grenzt sich durch diese Definition vom Spartenprogramm ab.

Derzeit gibt es in Deutschland folgende TV-Vollprogramme: ARD, ZDF, die Dritten, RTL, RTL 2, ProSieben, SAT1, 3SAT, Kabel 1 und VOX. Die Vollprogramm-Lizenzen sind für einige privaten Kanäle nicht unumstritten, da etwa die kurzen Nachrichten-Blöcke bei RTL 2 oder VOX als "Alibi-Sendungen" gesehen werden können.



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