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I.A. werden bei solchen Gelegenheiten Wählerlisten geführt, die eine Kontrolle der Stimmabgabe ermöglichen. Die Wahlpflicht soll verhindern, dass eine zu geringe Mehrheit aus der Bevölkerung zu viel Einfluss auf das Gesamtergebnis von Wahlen erhält. Bei einer Wahlbeteiligung von 70 % besteht die Hälfte der Stimmen (also die theoretische absolute Mehrheit aus der Wahl) aus nur 35 % aller Wahlberechtigten.
Wahlpflicht zu Parlamentswahlen besteht u.a. in