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Heute basieren praktisch alle Wahlverfahren auf Varianten der Mehrheitswahl oder der Verhältniswahl.
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Unterscheidung zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl
Kurzes Pro & Contra
Seit Mitte des 19 Jahrhunderts streiten sich Verfechter von Mehrheits- und Verhältniswahl darum, welches Wahlsystem denn nun das "Bessere" sei.
Die wichtigsten Argumente beider Seiten sind im Folgenden gegenübergestellt.
| Mehrheitswahl | Verhältniswahl |
| Verhütung der Parteienzersplitterung. Kleine Parteien haben geringe Chancen, Parlamentsmandate zu erlangen. | Gerechtigkeit. Repräsentation möglichst aller Meinung und Interessen im Parlament im Verhältnis ihrer Stärke unter der Wählerschaft. |
| Förderung der Parteienkonzentration in Richtung auf die Herausbildung eines Zweiparteiensystems | Verhinderung eines Kartells etablierter Parteien. Berücksichtigung gesellschaftlicher Wandlungen und neuer politischer Strömungen bei der Umsetzung von Stimmen in Mandate |
| Förderung stabiler Regierungen in Form parteilicher Mehrheitsregierungen. | Verhinderung allzu künstlicher politischer Mehrheiten, denen keine tatsächliche Mehrheit in der Wählerschaft entspricht und die nur aus institutionellen Eingriffen in den politischen Willensbildungsprozess resultieren. |
| Förderung politischer Mäßigung, da die größeren politischen Parteien um die gemäßigte Wählerschaft in der Mitte kämpfen und bei einem Wahlsieg auch die politische Verantwortung übernehmen müssen. Die Parteien müssen also ihr Programm an der gemäßigten Wählerschaft und an dem Machbaren ausrichten. | Förderung vereinbarter Mehrheiten durch Aushandeln und Kompromisse, an denen verschiedene gesellschaftliche Kräfte beteiligt sind. |
| Förderung des Machtwechsels, da geringe Veränderungen in den Stärkeverhältnissen der Parteien nach Wählerstimmen große Veränderungen nach Mandaten auslösen können. | Verhinderung extremer politischer Umschwünge, die weniger das Ergebnis grundlegender Veränderungen der politischen Einstellungen der Wählerschaft sind als vielmehr Folge des Verzerrungseffekts des Wahlsystems. |
| Herbeiführung der Entscheidung über die Regierungsführung direkt durch den Wähler und nicht durch die Parteien in Koalitionsverhandlungen |
| Majorz | Proporz | |
| Verteilungsprinzip | alle im Wahlkreis zu vergebenden Mandate werden der stärksten Partei zugesprochen | die Mandate in den Wahlkreisen werden jeweils entsprechend dem Stimmenverhältnis auf alle Parteien und Einzelkandidaten verteilt |
| Repräsentationsprinzip | die Wahl soll zu einer parlamentarischen Regierungsmehrheit einer Partei oder eines Parteienbündnisses führen (Mehrheitswahl) | die in der Bevölkerung bestehenden sozialen Kräfte und politischen Gruppen sollen weitgehend getreu im Parlament widergespiegelt werden (Verhältniswahl) |
Während das Repräsentationsprinzip also die Auswirkungen eines Wahlverfahrens beschreibt, gibt das Verteilungsprinzip (lediglich) die Technik der Mandatsverteilung wider. Eine sinnvolle Unterscheidung von Wahlsystemen sollte sich nach dem Repräsentationsprinzip richten, ist doch die Klassifizierung nach dem Verteilungsprinzip weitgehend formaler Natur und verstellt somit den Blick auf das Wesentliche. Denn für die Bewertung eines Wahlsystems kommt es entscheidend darauf an, welche Auswirkungen auf das politische System von ihm zu erwarten sind. Mit welchen technischen Details diese Auswirkungen erzielt werden, ist dagegen nur von sekundärem Interesse.
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