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Regelungsgehalt
Das Übereinkommen hat zum Zweck, den Handel und Schmuggel geschützter Tier- und Pflanzenarten zu verbieten und die Aus- und Einfuhr unter eine scharfe Kontrolle zu stellen. Auch der Handel mit präparierten ("ausgestopften") Tieren wird unterbunden. Daneben stehen auch Produkte wie Elfenbein, Kaviar,
Sicherstellungen
Die Sicherstellungen erfolgen in der Regel durch den Zoll. Hauptbeschlagnahmegut sind bei den Pflanzen Korallen, Kakteen und Orchideen. Hinsichtlich der Tiere Schnecken und Muscheln, Reptilien und Störe.
Vollzug
Der Vollzug des Abkommens erfolg in der Regel durch das Bundesamt für den Naturschutz.