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Mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs sind deutsche Männer auf Grund von Artikel 12a GG zum "Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband" verpflichtet. Die Dauer des Wehrdienstes ist gesetzlich geregelt und beträgt derzeit 9 Monate, die Allgemeine Grundausbildung (AGA) beansprucht davon 3 Monate.
Es besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Dienstes auf bis zu 23 Monate.
Mit der Verkleinerung der Bundeswehr nach dem Ende des kalten Krieges nimmt die Zahl der Wehrdienstleistenden von Jahr zu Jahr ab.
Siehe auch: Wehrpflicht, Bundeswehr, Soldat auf Zeit, Wehrersatzdienst, Totalverweigerung, Soziales Pflichtjahr