Wehrpflicht

Als Wehrpflicht bezeichnet man die Pflicht für einen gewissen Zeitraum in der Armee eines Landes zu dienen. Ob und für wen eine Wehrpflicht besteht ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt.

Table of contents
1 Deutschland
2 Schweiz
3 Österreich

Deutschland

In Deutschland besteht (mit einigen Ausnahmen) für alle Männer ab 18 bis zu 23 Jahren eine Wehrpflicht, d.h. sie können, falls keine besonderen Umstände vorliegen (wie Schule, Ausbildung) jederzeit zur Bundeswehr eingezogen werden.

Wer in Deutschland den Wehrdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert (entspr. Art. 4 Abs 3 Grundgesetz), ist im Rahmen der Wehrpflicht zum Wehrersatzdienst (in der Regel Zivildienst) verpflichtet. Möglich ist auch die Ableistung eines "anderen Dienstes im Ausland", der als Zivildienst anerkannt werden kann; oder eine Verpflichtung im Katastrophenschutz (z.B. beim THW). Wenn man das dritte oder eines der darauf folgenden männlichen Kinder einer Familie ist, besteht keine Pflicht mehr Wehrdienst zu leisten. Dieser kann dann allerdings freiwillig absolviert werden.

Die politische Diskussion, die Bundeswehr in eine reine Berufsarmee umzuwandeln, stellt die Wehrpflicht in Frage. Da immer weniger junge Männer eines Jahrgangs tatsächlich zum Wehrdienst eingezogen werden, beklagen Kritiker die mangelnde Wehrgerechtigkeit bei der Auswahl der Rekruten. Die Bedeutung, die den Zivildienstleistenden im Sozialwesen zukommt, hat den Verdacht hervorgerufen, dass der Wehrdienst in Deutschland unter anderem nur noch deswegen aufrecht erhalten werde, um weiterhin den Einsatz von Zivildienstleistenden zu ermöglichen.

Schweiz

In der Schweiz gilt für männliche Bürger gemäss Art 59 Bundesverfassung die allgemeine Dienstpflicht. Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig. Die Wehrpflicht dauert gemäss Art. 13 Militärgesetz in der Regel vom 20. bis 42. Altersjahr. Die Pflichtigen werden solange zu Wiederholungskursen aufgeboten, bis eine dienstgradbezogene Anzahl von anrechenbaren Tagen erreicht ist. Für die Mannschaftsdienstgrade beträgt diese Zahl höchstens 300 Tage.

Österreich

In Österreich gilt die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Staatsbürger vom 18. bis zum 36. Lebensjahr (mit Ausnahmen). In dieser Zeit muss der Grundwehrdienst abgeleistet werden. Dei Dauer des Grundwehrdienstes ist 8 Monate. Dieser kann in einem abgeleistet werden oder zuerst 6 Monate und dann mit mehrtägigen Waffenübungen. Bis alle 8 Monate abgeleistet sind ist man Mitglied der Miliz.

Anstelle des Militärdienstes ist auch ein Wehrersatzdienst oder Zivildienst möglich. Dieser dauert 12 Monate und kann bei verschiedenen Organisationen abgeleistet werden.

Frauen haben prinzipiell keine Wehrpflicht, können aber den Wehrdienst freiwillig ableisten.

Siehe auch: Wehrungerechtigkeit, Wehrdienst





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