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Der Weltpostvertrag von 1878 regelt die Zusammenarbeit und den grenzüberschreitenden Postverkehr. Zahlreiche Zusatzprotokolle zum Weltpostvertrag wurden bei den Weltpostkongressen beschlossen. Im letzten Kongress 1999 in Peking z. B. die Postzahlungsdienste-Übereinkommen, welche die Postgiroübereinkommen, Postanweisungsübereinkommen und Postnachnahmeübereinkommen zusammenfassen.