Wohlfahrtsstaat

Unter einem Wohlfahrtstaat versteht man u.a. den Verwaltungsstaat (auch Polizeistaat) des Absolutismus, der von dem Recht und der Pflicht der Bevormundung des einzelnen Staatsbürgers zur Erreichung des Allgemeinwohls aufging.

Der moderene Wohlfahrtsstaat, nicht nur der totalitären sondern auch westlichen Rechtsstaaten, sorgt durch umfassende Gesetzgebung und ähnlichen Massnahmen wie der Volksbildung, Verkehrswesen, Wohnungsbau, Sozialversicherung, Schutzgesetzgebung im Arbeitsrecht, Wohlfahrtsgesetze und speziell die Fürsorge für die soziale Sicherheit der Allgemeinheit. Beschnitten wird dadurch die persönliche Freiheit und birgt die Gefahr, dass die Eigenverantwortung grob fahrlässig vernachlässig wird.



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