Zahnarzt

Zahnarzt/Zahnärztin ist die Berufsbezeichnung in Deutschland für einen Arzt, der für Zahnerkrankungen zuständig ist.

In Deutschland muß ein Zahnarzt ein Studium an einer allgemeinen Hochschule absolvieren, um den Beruf auszuüben. Es ist ein eigener Studiengang, d.h. man erwirbt als Zahnarzt keinen allgemeinmedizinischen Abschluß.

Daher ist ein Zahnarzt kein Facharzt für Zahnheilkunde, wie z.B. in der ehemaligen DDR.

Nach dem Studium erhält man bei Eignung die Approbation und kann die Zahnheilkunde ausüben.

Da die meisten Menschen in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, sind fast alle Zahnärzte Kassenzahnärzte. Diese sind wiederum Zwangsmitglieder in der KZBV bzw. deren Landesverband. Dazu bedarf es einer weiteren zweijährigen Assistenzzeit.

Danach werden fast alle Zahnärzte in eigener oder Gemeinschaftspraxen tätig.

Es gibt (Stand 2004) etwa 70.000 Zahnärzte und Zahnärztinnen in Deutschland, die aktiv behandeln.

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