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1. Zensur ist die als Zahlenwert ausgedrückte Benotung einer Leistung, u.a. in der Schule. Hierbei werden in Deutschland die Noten 1 für sehr gut bis 6 für ungenügend vergeben. In den zwei bis drei Jahren der gymnasialen Oberstufe wird mit Punkten zensiert, in diesem Fall entsprechen 15 Punkte dem sehr gut und 0 Punkte dem ungenügend.
Siehe auch: Schule, Zeugnis, Quantisierung
| Table of contents |
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2 Meinungs- und Pressefreiheit 3 Rezipientenfreiheit 4 Kritik 5 Literatur und Sprüche 6 Weblinks |
In Artikel 5, Abs. 1 Satz 3 des Grundgesetzes heißt es:
Definition
Damit ist ausschließlich die Vorzensur gemeint (BVerfGE 33, 52 [1]). Unter Vorzensur versteht man einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung von Geisteswerken. Vor allem die Abhängigkeit der Veröffentlichung von einer behördlichen Vorprüfung und Genehmigung ist kennzeichnend.
In Absatz 2 heißt es weiter:
Umgangssprachlich werden auch andere organisierte Versuche (nicht nur von staatlicher Seite), Informationen oder Meinungen zu unterdrücken, als Zensur bezeichnet. In organisierten Religionen, Vereinen, gesellschaftlichen Gruppen und Staaten (besonders beim Militär) kommt diese Form der "Zensur" häufig vor und dient der Aufrechterhaltung des Status quo der sozialen Strukturen. Sie wird von denjenigen installiert oder unterstützt, die von dem augenblicklichen Status profitieren.
Der Zensur entgegen stehen die Ideale der Demokratie.
Vor allem Nachrichten, künstlerische Äußerungen und Meinungsäußerungen sind Opfer der Zensur. Als Kriterien werden dabei meist politische, gesetzliche, sittliche und/oder religiöse Konformität herangezogen.
Durch Gesetze legalisierte Einschränkungen gibt es in drei Formen:
Zensur kann auch in Form von Selbstzensur und vorauseilendem Gehorsam ausgeübt werden. In diesen Fällen zensiert sich der Publizist selbst in der Erwartung, dass dies aus bestimmten Gründen besser sei. Beispielsweise ist die Kritik an Unternehmen, die gleichzeitig Werbekunden einer Zeitung oder Zeitschrift sind, oft weniger stark ausgeprägt als an anderen Unternehmen. Ein weiteres Beispiel sind Computerspiele, Filme und DVDs bzw. Videos: Hier werden insbesondere für den deutschen Markt häufig "entschärfte" Versionen produziert, um eine günstigere FSK- bzw. USK-Einstufung zu erhalten bzw. um eine Indizierung oder sogar eine Beschlagnahme zu verhindern.
Eine subtilere Form der Zensur findet sich manchmal bei der Synchronisation von Filmen, indem missliebige Inhalte des Originaltextes falsch oder gar nicht übersetzt werden. Berühmte Beispiele sind die spanischen Version von Casablanca unter der Franco-Diktatur: (das Liebespaar mutierte zu Geschwistern), die deutsche Nachkriegs-Version von Federico Fellinis Rom, offene Stadt (der kommunistische Partisan wurde wortwörtlich zum Schweigen gebracht) ebenso wie in Alfred Hitchcocks Notorious eine Verschwörung von Alt-Nazis in einen Rauschgiftring mutierte. Neuere Beispiele sind Die Hard (1987 - Der deutsche Chef der Terroristen ist in der deutschen Version nicht deutsch) oder London kills me von 1991 in dem sich nervige deutsche Touristen während der Synchronisation in nervige französische Touristen verwandeln. Angeblich gibt es auch eine heute kaum vorstellbare deutsche Version von Casablanca aus den 1950ern, in denen jegliche Referenz auf das dritte Reich getilgt ist.
In totalitären Staaten wird neben der vollständigen Zensur der Medien auch die kartographische Darstellung des Staatsgebietes auf frei verkäuflichen Landkarten durch Fälschung des Maßstabes und Weglassen wesentlicher Objekte zensiert.
Zensurmaßnahmen zeichnen sich oft dadurch aus, dass sie die Rezipienten- oder Informationsfreiheit einschränken. Die Rezipientenfreiheit ist nach Artikel 5 GG das Recht, sich aus "allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten".
Zum Beispiel hatte im Februar 2002 die Die Bezirksregierung Düsseldorf unter Führung von Jürgen Büssow die Sperrung von Internetseiten verfügt. Betroffen davon waren zahlreiche Internet Zugangsanbieter in Nordrhein-Westfalen, die Webseiten mit rechtsextremistischem Inhalt aus den USA blocken sollten.
Umstritten ist vor allem die Zweckmäßigkeit von Zensur. Viele Medien werden erst durch Zensurmaßnahmen bekannt, und verbotene Schriften können insbesondere für Jugendliche besonders reizvoll sein. Dieser Umstand führt vielfach dazu, dass Listen zensierter Medien ihrerseits zensiert, also nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben 2003 einer Weiterführung eines Aktionsplans zur sicheren Nutzung des Internet zugestimmt. Es soll stärker gegen illegale und schädliche Inhalte vorgegangen werden. [1]
Siehe auch: Geschichte der Zensur
Meinungs- und Pressefreiheit
Straftatbestände wie "Beleidigung" oder "Verleumdung" (StGB § 30, § 185, § 187) sind keine Zensur, da hier der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Opfers (Art. 2 GG) im Vordergrund stehen.Rezipientenfreiheit
Kritik
Literatur und Sprüche