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In Deutschland werden die gesetzlichen Bedingungen durch das Zivildienstgesetz (ZDG) geregelt. Die Verwaltung des Zivildienstes geschieht durch das Bundesamt für den Zivildienst (BaZ).
Durch einige Änderungen im Jahr 2003 wurden Zivildienstleistende für die Dienststellen (also Krankenhäuser, Altenheim, etc.) teurer. Die Beteiligung der Dienststelle am Sold des Zivis stieg von 30% auf 50%. Dies sollte im Haushalt des Bundesministeriums zu Einsparungen führen, verursachte aber auch einen inoffiziellen Einstellungsstop bei den Dienststellen. Die fast gleichzeitige Änderung der Einberufungskriterien (mehr Untaugliche und Wehrdienstausnahmen) seitens der Bundeswehr könnten Mitte/Ende 2003 zu weniger Verweigerern führen.
Im Vorschlag der Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft - Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland" (siehe Weblinks) vom 15. Januar 2004 an Familienministerin Renate Schmidt, wird empfohlen, die Dauer des Zivildienstes der derzeitigen Dauer des Wehrdienstes anzugleichen (also neun Monate). Diese Empfehlung ist in Politik und Öffentlichkeit auf vorwiegend positive Resonanz gestoßen und wird demnächst gesetzlich umgesetzt.
Der Umstand, daß sich der Komissionsbericht außerdem mit den Auswirkungen einer eventuellen Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht befasst, hat zudem eine generelle Diskussion um den Fortbestand von Zwangsdiensten in Deutschland bewirkt. Mit einer möglichen Abschaffung des Zivildienstes wird jedoch nicht vor dem Jahr 2010 gerechnet; eine politische Entscheidung dieshinsichtlich soll allerdings noch während der aktuellen Legislaturperiode getroffen werden. Der Verlauf dieser gesamtgesellschaftlichen Diskussion ist jedoch noch offen und die politischen Auswirkungen sind noch nicht absehbar.
Erstens sollen Zivildienststellen dem Gesetz nach arbeitsmarktpolitisch neutral sein.
Gleichzeitig wird aber vor allem von Sozialverbänden, also den Zivildienststellen, die Zivis beschäftigen, immer wieder beklagt, dass bei Abschaffung der Wehrpflicht, und somit des Zivildienstes, das deutsche Pflegesystem zusammenbrechen würde. Nicht nur Gesetz und Realität klaffen auseinander, sondern auch das ZDG widerspricht sich selbst, wenn es verlangt, dass Zivildienstleistende voll ausgelastet sein müssen.
Eine Studie von 1993 besagt, dass die Abschaffung das Zivildienstes volkswirtschaftlich gesehen von leichtem Vorteil sei. Praktische Erfahrungen gibt es in einigen Krankenhäusern die ihre Zivildienststellen abgebaut haben und nicht nur die Finanzen sondern vor allem das Betriebsklima verbessern konnten.
Der zweite Kritikpunkt ist die fehlende oder mangelhafte Ausbildung der Zivis vor allem im Pflegebereich. Ein Zivi, der in kürzester Zeit den Wechsel vom normalen Leben oder Beruf in die Alten- oder Krankenpflege machen muss, kann nicht so routiniert und exakt wie eine Fachkraft mit mehrjähriger Ausbildung sein.
Auch für Patienten, die über Monate oder Jahre gepflegt werden müssen, ist der ständige Wechsel der Zivis negativ da keine Vertrauensbasis zwischen Pfleger und Patient geschaffen wird.
Siehe auch: Wehrdienstverweigerer, Totalverweigerer, Wehrungerechtigkeit, Anderer Dienst im Ausland
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