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In der katholischen Kirche des lateinischen Bereichs ist der Zölibat eine Voraussetzung für die Priesterweihe, für den Eintritt in einen Orden und wird - falls der Kandidat nicht bereits verheiratet ist - auch versprochen bei der Weihe zu einem "ständigen Diakon". Dabei handelt es sich um Bestimmungen des Kirchenrechts, die seit der Synode von Elvira (330 n Chr.) belegt sind. Im 10./11. Jahrhundert wurde die Priesterweihe zum trennenden Ehehindernis erhoben; seitdem gilt Ehelosigkeit als allgemeines Gesetz der lateinischen Kirche.
In der Orthodoxen Kirche und in den katholischen Ostkirchen sind nur Ordensangehörige sowie Bischöfe zum Zölibat verpflichtet; nach der Weihe ist auch in diesen Kirchen keine Eheschließung der Geweihten mehr erlaubt.
Der Sinn dieser frei gewählten Ehelosigkeit liegt darin, ganz verfügbar zu sein für den Dienst an Gott und den Menschen. Damit geschieht bereits eine Vorwegnahme des eschatologischen Standes aller Menschen (vgl. Matth. 19,12; 22,30).
Die Zölibatsverpflichtung für Priester in der römisch-katholischen Kirche ist seit Jahrzehnten Gegenstand der innerkirchlichen Diskussion. Der starke Rückgang der Zahl derer, die sich zum Zölibat entschließen, und die biographischen Krisen, die mit ihm verbunden sind, werden als Argumente für seine Aufhebung genannt. Das Thema kann jedoch nur im Zusammenhang mit dem Priesterbild insgesamt sowie der Wertung von Ehe und Familie angemessen diskutiert werden.
Siehe auch Evangelische Räte