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Zölle sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung. Die Einnahmen stehen der EU zu, die auch die meisten Rechtsnormen in Zollsachen erlässt. Zuständig für die Verwaltung der Zölle sind dagegen die Mitgliedstaaten - in Deutschland die Bundeszollverwaltung.
Zölle sind eine der ganz wenigen eigenen Einnahmequellen der EU, die sich ansonsten fast ausschließlich aus Geldtransfers von den Mitgliedstaaten finanziert. Dennoch tritt heute der Einnahmezweck (Fiskalzoll) immer mehr in den Hintergrund. In den Vordergrund ist die Funktion des Zolls als Ausgleich von Preisunterschieden (Wirtschaftszoll) oder zum Schutz ausgewählter inländischer Wirtschaftszweige getreten (Schutzzoll). Werden Einfuhr- oder Ausfuhrkontingente nicht eingehalten, so gibt es noch Strafzölle.
Nicht zu verwechseln ist der Zoll mit der noch immer zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer.
Angesichts der Globalisierung und dem Ziel eines freien Weltmarkts verliert allerdings auch dieser Aspekt mittlerweile an Bedeutung.
Frühere Formen: Brückenzoll, Straßenzoll (Maut), etc. Die entsprechende Berufsbezeichnung lautet Zöllner.
Siehe auch: Zoll (Begriffsklärung)